In den letzten 3 Jahren vor der Entlassung muss 2x das OP und 2x das FS geschossen worden sein (mit Eintrag im Schiessbüchlein oder MLA). Waffenerwerbsschein
Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines bei Gemeinde eingereicht. Das Gesuch ist - unter Beilage eines Auszugs aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als 3 Monate) und einer Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte - bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.